
Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.
Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.
Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

Postauto treibt den Einsatz autonomer Fahrzeuge in der Ostschweiz voran und bereitet nach eigenen Angaben Europas grösstes Robo-Taxi-Netz vor. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat dem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung erteilt, damit die speziell ausgerüsteten E-Autos im St. Galler Rheintal sowie in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden automatisch verkehren dürfen. Seit dem 1. Juni sind die Fahrzeuge in einem rund 80 Quadratkilometer grossen Gebiet unterwegs – vorerst noch zu Testzwecken und mit Sicherheitsfahrerinnen und -fahrern an Bord.
Herzstück des Projekts ist die Flotte von bis zu 25 sogenannten "AmiGo"-Fahrzeugen, die im Endausbau mit Automatisierungsgrad Level 4 fahren sollen. Postauto kooperiert dafür mit Apollo Go, der Robotaxi-Sparte des chinesischen Technologiekonzerns Baidu. Die Fahrzeuge werden im typischen Postauto-Gelb lackiert und elektrisch betrieben. Während der Testphase dürfen die Sicherheitsfahrer ihre Hände vom Lenkrad nehmen; sie können jedoch jederzeit eingreifen, wenn die Situation es erfordert – etwa an unübersichtlichen Verzweigungen oder bei forsch auftretendem Gegenverkehr.
Im Alltagstest auf einer festgelegten Route in Altstätten (SG) zeigt sich das System laut Projektbeteiligten bereits weitgehend stabil, auch wenn der Fahrkomfort in Kurven noch nicht an einen menschlichen Chauffeur heranreicht. Auffällig ist das sehr defensive Verhalten, etwa vor Fussgängerstreifen, wo das Fahrzeug früh abbremst, selbst wenn sich Personen noch in einiger Entfernung befinden. Gesteuert wird der Betrieb zusätzlich aus einer Leitstelle, in der Operatorinnen und Operatoren die Fahrten überwachen und bei Bedarf aus der Ferne eingreifen können.
Der reguläre Betrieb mit fahrerlosen Fahrzeugen ist ab 2027 vorgesehen. Postauto plant, dass Fahrgäste in der Region ihre autonome Fahrt dann probeweise per App buchen können. Astra-Direktor Jürg Röthlisberger sieht im automatisierten Fahren eine grosse Chance und spricht dem Projekt das Potenzial eines "Gamechangers" zu. Es ist nicht der erste Versuch mit selbstfahrenden Fahrzeugen in der Schweiz, aber nach Umfang und Einsatzgebiet der bislang weitreichendste. Die Technologie soll schrittweise verfeinert und insbesondere für ländliche Regionen erprobt werden, in denen flexible, bedarfsgesteuerte Angebote die bestehende Grunderschliessung ergänzen könnten.