
Die gesetzlichen Krankenkassen blicken gespannt auf die Bundestagsabstimmung zur Krankenhausreform an diesem Freitag. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, äußerte sich in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorsichtig optimistisch: "Der Kompromiss nach langen und schwierigen Verhandlungen hat mehr Licht als Schatten. Eine Verabschiedung wäre daher besser, als wenn die Reform abermals verschoben würde." Die Reform, die noch von der Ampel-Regierung initiiert wurde, sieht Mengenvorgaben für bestimmte medizinische Eingriffe sowie die Zusammenlegung von Krankenhäusern vor, um Personalressourcen zu bündeln.
Allerdings übte Stoff-Ahnis deutliche Kritik an den Zugeständnissen, die Gesundheitsministerin Karl Lauterbach den Bundesländern gemacht habe. "Wir sind allerdings nicht froh darüber, dass die Gesundheitsministerin den Ländern so weit entgegengekommen ist", sagte sie und verwies auf die Abschwächung von Qualitätsvorgaben im Personalbereich sowie längere Übergangsfristen. Ihrer Ansicht nach wäre es besser gewesen, "da schärfer zu schalten, die Qualität für die Patientenversorgung stärker in den Fokus zu rücken und die Krankenhauslandschaft zügiger zu konzentrieren."
Ein zentrales Anliegen der Krankenkassen ist die konsequente Umsetzung der Reform durch die Bundesländer. "Was definitiv nicht passieren darf: Dass die Länder die notwendigen Schritte, und dazu zählt die Schließung nicht versorgungsrelevanter Kliniken, wie so oft in der Vergangenheit auch weiterhin blockieren. Die Gefahr ist weiterhin da", warnte die GKV-Vize-Chefin. Aus Patientensicht argumentiert sie, dass es besser sei, im Einzelfall etwas weiter fahren zu müssen, dafür aber von erfahrenem Fachpersonal optimal versorgt zu werden.
Finanziell dämpft der GKV-Spitzenverband die Erwartungen an die Reform erheblich. "Angesichts der Zugeständnisse an die Länder wird es bestenfalls geringe Einsparungen geben", sagte Stoff-Ahnis. Dies sei besonders problematisch, da die Ausgaben für die Kliniken im vergangenen Jahr auf 111 Milliarden Euro gestiegen seien. Sie forderte, dass die Finanzkommission auch für den Krankenhausbereich tatsächlich wirksame Sparmaßnahmen vorschlagen müsse, die dann auch umgesetzt werden müssten. Die Reform stehe somit vor der schwierigen Aufgabe, Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem zu verbessern, während gleichzeitig die Kostenexplosion eingedämmt werden muss.

Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.
Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.
UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.
Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.