Roche-Aktionäre stimmen allen Anträgen zu – 39. Dividendenerhöhung in Folge

11.03.2026


Bei der ordentlichen Generalversammlung von Roche in Basel haben die Aktionäre alle Anträge des Verwaltungsrates genehmigt. Die Versammlung, an der 594 Aktionäre teilnahmen, die 77,22% der stimmberechtigten Aktien vertraten, stimmte der Jahresrechnung und der Konzernrechnung für 2025 zu. Zudem wurden der Vergütungsbericht und der Nachhaltigkeitsbericht für das vergangene Jahr angenommen.

Dr. Severin Schwan wurde mit 97,75% der Stimmen erneut zum Präsidenten des Verwaltungsrates gewählt. Alle weiteren zur Wahl stehenden Mitglieder des Verwaltungsrates wurden ebenfalls bestätigt. Diese Entscheidungen unterstreichen das Vertrauen der Aktionäre in die Führung des Unternehmens und dessen strategische Ausrichtung.

Ein zentraler Punkt der Generalversammlung war die 39. Dividendenerhöhung in Folge. Die Aktionäre stimmten einer Erhöhung der Dividende auf 9,80 Franken pro Inhaber-Aktie und Genussschein zu. Diese kontinuierliche Steigerung zeigt Roches Engagement für seine Anteilseigner und die finanzielle Stabilität des Unternehmens.

Darüber hinaus genehmigten die Aktionäre den Umtausch von Genussscheinen in Partizipationsscheine. Diese Umstrukturierung der Kapitalstruktur soll die Transparenz erhöhen und die Handelbarkeit der Papiere an der SIX Swiss Exchange verbessern. Der letzte Handelstag der Genussscheine ist der 16. März 2026, gefolgt vom ersten Handelstag der Partizipationsscheine am 17. März 2026.

UBS stellt sich gegen vollständige Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften

16.03.2026


Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.

Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.

UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.

Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.