Schwarzstorch und Haselmaus im Fokus: Vorbereitungen für A1-Ausbau laufen

09.03.2026


Mehr als drei Monate nach der Genehmigung für den Weiterbau der A1 zum Lückenschluss in der Eifel haben im südlichen Abschnitt die vorbereitenden Arbeiten begonnen. Neben dem Bau einer Baustraße laufen bereits die vorgesehenen Ausgleichs- und Umweltmaßnahmen an, die für den Schutz von Natur und Biodiversität als bedeutsam eingestuft werden. Ein Sprecher der Autobahn GmbH des Bundes betonte, dass es sich um ein anspruchsvolles ökologisches Konzept handelt, das Lebensräume für geschützte Arten bereits vor den eigentlichen Bauarbeiten schaffen oder optimieren soll.

Konkret umfassen die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen die Umsiedlung von Tierarten, für die entsprechende Flächen geschaffen werden. Beim Bau des gut zehn Kilometer langen Autobahnabschnitts zwischen Kelberg im Kreis Vulkaneifel und Adenau im Kreis Ahrweiler steht insbesondere der störungsempfindliche Schwarzstorch im Fokus. Weitere Maßnahmen sind für die Haselmaus, die Geburtshelferkröte, den Neuntöter und die Feldlerche vorgesehen.

Ergänzend dazu kommen Pflegeverträge für sensible Flächen und spezielle Maßnahmen für bedrohte Pflanzen. Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH des Bundes, hatte im Dezember in Kelberg erklärt, dass diese Maßnahmen notwendig und sinnvoll seien. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) fügte hinzu, dass sie Aufwand und Zeit fordern würden.

In der Folge wird es voraussichtlich noch einige Jahre dauern, bis mit dem Bau der eigentlichen Trasse begonnen werden kann. Die sogenannten CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality) zielen darauf ab, die ökologische Bilanz während des gesamten Bauprozesses zu wahren. Damit verbindet das Infrastrukturprojekt verkehrstechnische Erfordernisse mit konsequentem Artenschutz.

Überflugstopp für US-Aufklärung: Bundesrat testet Grenzen des Neutralitätsrechts

15.03.2026


Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.

Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.

Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.

Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.