
Der österreichische Markt für Fremdwährungskredite an private Haushalte ist nahezu ausgetrocknet. Laut aktueller Erhebung der Finanzmarktaufsicht (FMA) sank das wechselkursbereinigte Volumen im ersten Quartal 2026 um weitere 4,0 Prozent auf 5,09 Milliarden Euro. Damit entfallen nur noch 2,8 Prozent aller Kredite an private Haushalte auf Finanzierungen in Fremdwährung. Vor rund zwei Jahrzehnten zählte dieses Segment noch zu den Wachstumstreibern im Kreditgeschäft der Banken.
Auslöser für den Rückzug war der von der FMA im Herbst 2008 verhängte Neuvergabestopp für Fremdwährungskredite. Seit damals ist das Volumen dieser Kredite wechselkursbereinigt um 44,4 Milliarden Euro oder 92 Prozent geschrumpft. Auf dem Höhepunkt des Booms im Jahr 2006 waren nach FMA-Angaben fast ein Drittel (32 Prozent) aller aushaftenden Haushaltskredite in Fremdwährung denominiert. In der Finanzkrise 2008 entwickelte sich diese Konzentration zu einem Risiko für den gesamten österreichischen Bankensektor.
Heute bestehen praktisch alle verbliebenen Fremdwährungskredite – 99,1 Prozent – in Schweizer Franken, der Rest entfällt nahezu vollständig auf Kredite in japanischen Yen. Damit bleibt für Kreditnehmer das Wechselkursrisiko zentral. Der Schweizer Franken notierte im ersten Quartal 2026 im Durchschnitt bei rund 0,9194 je Euro; seit 2008 hat er gegenüber der Gemeinschaftswährung um etwa 80 Prozent aufgewertet. Diese deutliche Aufwertung hat in der Vergangenheit die Schuldenlast vieler Kreditnehmer erhöht, die ursprünglich auf Zinsvorteile gesetzt hatten.
Die FMA geht davon aus, dass der überwiegende Teil der noch aushaftenden Fremdwährungskredite zwischen 2029 und 2033 endfällig wird. Die Aufsicht fordert Banken auf, proaktiv zumindest einmal jährlich das Gespräch mit betroffenen Kundinnen und Kunden zu suchen. Kreditnehmer wiederum sollten diese Angebote nachdrücklich wahrnehmen, um rechtzeitig Optionen zur Risikobegrenzung – etwa Laufzeit- oder Strukturänderungen – zu prüfen. Damit könnte der lange, bereits seit der Finanzkrise laufende Abbau der Fremdwährungsengagements in den kommenden Jahren geordnet zu Ende geführt werden.

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.