
In der österreichischen Debatte um eine Reform der Wehrpflicht zeichnet sich weiterhin keine parteiübergreifende Linie ab. Die ÖVP drängt auf eine rasche Entscheidung über eine Verlängerung von Wehr- und Zivildienst und wirbt zugleich für eine Volksbefragung zu dem Thema. Nach einem weiteren Treffen der Fraktionen im Nationalrat forderte ÖVP-Wehrsprecher Friedrich Ofenauer alle Parteien auf, „sich klar zu bekennen“. Seine Partei habe ihre Position festgelegt, andere Kräfte setzten hingegen auf ausweichende Formulierungen, kritisierte er.
Kern des von der ÖVP befürworteten Modells ist eine Ausdehnung des Grundwehrdienstes auf acht Monate, ergänzt um zwei Monate Milizübung. Damit folgt die Partei der Empfehlung der Wehrdienstkommission, einem Gremium aus 23 Expertinnen und Experten, das dieses Modell als bevorzugte Variante genannt hatte. Parallel dazu plädiert die ÖVP für eine Verlängerung des Zivildienstes auf zwölf Monate. Aus Sicht Ofenauers zeigt die bislang schwierige Entscheidungsfindung im parlamentarischen Prozess, dass der Vorstoß von Bundeskanzler Christian Stocker für eine Volksbefragung zur Wehrpflichtreform gerechtfertigt sei.
Auf deutlichen Widerstand stößt gerade dieser plebiszitäre Ansatz bei den NEOS. Klubchef Yannick Shetty verweist darauf, dass die unterschiedlichen Modelle der Wehrdienstkommission bereits in Verhandlungen zwischen den Parteien stünden. Es sei Aufgabe der Politik, insbesondere heikle Fragen selbst zu entscheiden, statt diese an die Bevölkerung zu delegieren, argumentiert er. Auch der Vorsitzende der Wehrdienstkommission sieht eine Volksbefragung kritisch und signalisiert damit Distanz zum Kurs der ÖVP.
Die SPÖ vermeidet bislang eine klare Festlegung auf ein konkretes Modell, spricht sich aber für eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung aus. Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim forderte nach Vorlage des Kommissionsberichts im Jänner eine „fundierte politische Debatte“ im Parlament. Grundsätzlich bekenne sich die Partei zur Attraktivierung von Wehrdienst und Miliz, hält sich bei der Frage einer Verlängerung von Dienstzeiten jedoch zurück. Damit bleibt offen, ob und in welcher Form sich im Nationalrat eine Mehrheit für die von der ÖVP angestrebte Neuordnung findet – oder ob der Konflikt um Volksbefragung und Wehrpflicht die sicherheitspolitische Agenda noch länger blockiert.

Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.
Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.
Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.
Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.