Die Rektorin der Düsseldorfer Kunstakademie, Donatella Fioretti, lehnt Rücktrittsforderungen nach einer umstrittenen Veranstaltung mit der palästinensischen Künstlerin Basma al-Sharif ab. Die 64-Jährige bezeichnete die Forderungen in einem Statement gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als unbegründet und verwies auf die Meinungsfreiheit. Gleichzeitig äußerte sie Besorgnis darüber, dass Amtsträger versuchten, "aus politischen Gründen Druck auf kulturelle und wissenschaftliche Institutionen und ihre Leitungen auszuüben".
Die Kontroverse entzündete sich an einer im Januar durchgeführten Veranstaltung mit Basma al-Sharif, gegen die jüdische Verbände protestiert und Antisemitismus-Vorwürfe erhoben hatten. Die Kunstakademie berief sich auf die Kunstfreiheit und führte die Veranstaltung durch, entschied sich jedoch aus Sicherheitsbedenken für einen Ausschluss der Öffentlichkeit. Gezeigt wurden zwei kurze Filme der Künstlerin, gefolgt von einem Künstlerinnengespräch.
Eine auf der Plattform Change.org veröffentlichte Petition mit der Rücktrittsforderung an Fioretti wurde von prominenten Erstunterzeichnern unterstützt, darunter Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU), der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, Oded Horowitz, und der städtische Antisemitismus-Beauftragte Wolfgang Rolshoven. Bis Mittwochnachmittag hatten mehr als 700 Menschen die Petition unterschrieben. In der Petition wird gefordert, dass die Hochschule einen sicheren Raum für alle Studierenden bieten müsse, was eine klare Abgrenzung gegenüber antisemitischen oder rassistischen Positionierungen voraussetze.
Das Kultur- und Wissenschaftsministerium hat Fioretti aufgefordert, an einer Sondersitzung des Kultur- und Medienausschusses des Landtags am 18. März teilzunehmen, um sich den Fragen der Abgeordneten zu stellen. Kulturministerin Ina Brandes (CDU) bedauerte die Entscheidung der Kunstakademie, betonte jedoch, dass sie den Entschluss mit Blick auf Kunstfreiheit und Hochschulautonomie respektieren müsse. Das Ministerium stellte klar, dass ein politisch zu verurteilendes Verhalten der Rektorin keine Kürzung von bereits verabschiedeten Haushaltsmitteln für die Akademie rechtfertige.

Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.
Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.
Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.
Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.