
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.

Postauto treibt den Einsatz autonomer Fahrzeuge in der Ostschweiz voran und bereitet nach eigenen Angaben Europas grösstes Robo-Taxi-Netz vor. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat dem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung erteilt, damit die speziell ausgerüsteten E-Autos im St. Galler Rheintal sowie in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden automatisch verkehren dürfen. Seit dem 1. Juni sind die Fahrzeuge in einem rund 80 Quadratkilometer grossen Gebiet unterwegs – vorerst noch zu Testzwecken und mit Sicherheitsfahrerinnen und -fahrern an Bord.
Herzstück des Projekts ist die Flotte von bis zu 25 sogenannten "AmiGo"-Fahrzeugen, die im Endausbau mit Automatisierungsgrad Level 4 fahren sollen. Postauto kooperiert dafür mit Apollo Go, der Robotaxi-Sparte des chinesischen Technologiekonzerns Baidu. Die Fahrzeuge werden im typischen Postauto-Gelb lackiert und elektrisch betrieben. Während der Testphase dürfen die Sicherheitsfahrer ihre Hände vom Lenkrad nehmen; sie können jedoch jederzeit eingreifen, wenn die Situation es erfordert – etwa an unübersichtlichen Verzweigungen oder bei forsch auftretendem Gegenverkehr.
Im Alltagstest auf einer festgelegten Route in Altstätten (SG) zeigt sich das System laut Projektbeteiligten bereits weitgehend stabil, auch wenn der Fahrkomfort in Kurven noch nicht an einen menschlichen Chauffeur heranreicht. Auffällig ist das sehr defensive Verhalten, etwa vor Fussgängerstreifen, wo das Fahrzeug früh abbremst, selbst wenn sich Personen noch in einiger Entfernung befinden. Gesteuert wird der Betrieb zusätzlich aus einer Leitstelle, in der Operatorinnen und Operatoren die Fahrten überwachen und bei Bedarf aus der Ferne eingreifen können.
Der reguläre Betrieb mit fahrerlosen Fahrzeugen ist ab 2027 vorgesehen. Postauto plant, dass Fahrgäste in der Region ihre autonome Fahrt dann probeweise per App buchen können. Astra-Direktor Jürg Röthlisberger sieht im automatisierten Fahren eine grosse Chance und spricht dem Projekt das Potenzial eines "Gamechangers" zu. Es ist nicht der erste Versuch mit selbstfahrenden Fahrzeugen in der Schweiz, aber nach Umfang und Einsatzgebiet der bislang weitreichendste. Die Technologie soll schrittweise verfeinert und insbesondere für ländliche Regionen erprobt werden, in denen flexible, bedarfsgesteuerte Angebote die bestehende Grunderschliessung ergänzen könnten.