Der Bundesrat treibt eine Gesetzesänderung voran, die eine höhere Transparenz bei den Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel schaffen soll. Ziel ist es, dass Händler künftig genau erkennen können, aus welchen einzelnen Bestandteilen sich die anfallenden Kosten zusammensetzen. Damit setzt die Regierung einen Vorstoss aus dem Parlament um, der die Preisgestaltung von Zahlungsdienstleistern offener legen will.
Im Zentrum dieser regulatorischen Neuerung steht insbesondere die Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs). Durch die verpflichtende Ausweisung der Gebührenkomponenten sollen Gewerbler eine bessere Grundlage erhalten, um ihre Kosten zu analysieren. Der Bundesrat sieht darin einen Weg, die Marktmechanismen für Zahlungsdienstleister transparenter zu gestalten.
Die entsprechende Vorlage wurde nun in die Vernehmlassung geschickt, womit der offizielle Konsultationsprozess begonnen hat. In dieser Phase haben Parteien, Verbände sowie weitere interessierte Kreise die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu dem Vorschlag zu nehmen. Diese Phase ist entscheidend für die finale Ausgestaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Dienstleister.
Sollte die Änderung in Kraft treten, würden Zahlungsdienstleister rechtlich dazu verpflichtet, die Gebührenstrukturen transparent auszuweisen. Dies würde bedeuten, dass die bisher oft undurchsichtigen Pauschalgebühren in ihre Einzelteile zerlegt werden müssen. Die Massnahme zielt darauf ab, die Informationsasymmetrie zwischen den grossen Zahlungsanbietern und den lokalen Gewerbetreibenden zu reduzieren.



