
Das umstrittene Hotel- und Chaletdorf „TRIFORÊT“ in Hinterstoder im oberösterreichischen Bezirk Kirchdorf steht nach Konkurs und Schließung vor einem Neustart. Das zuvor leer stehende Berghotel war während der Corona-Pandemie von Ideengeber und Investor Michael Fröhlich reaktiviert worden, eröffnete im Dezember 2023, ging im Mai 2025 in Konkurs und wurde im März 2026 geschlossen. Nun soll das Projekt als „TRIFORÊT alpin.resort“ am 9. Juli 2026 erneut an den Start gehen – diesmal mit der Falkensteiner Michaeler Tourism Group (FMTG) als Betreiberin.
Polytec-Gründer Friedrich Huemer, der nach der Insolvenz der früheren Betreibergesellschaft bereits 2025 eingestiegen war, bleibt als Miteigentümer an Bord. Fröhlich fungiert nun als Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft. Für das Resort, das auf einen Fünf-Sterne-Standard zielt, wurde laut FMTG ein langfristiger Managementvertrag abgeschlossen. Das Unternehmen positioniert das Projekt als erstes Haus seines neuen Formats „Falkensteiner Residences“ im Boutique-Stil, das sich konsequent an Landschaft und Destination orientieren soll. Die 41 Apartments und 20 Chalets können bereits gebucht werden, erste Gruppenanfragen liegen laut Fröhlich vor.
Begleitet wird der Neustart von anhaltender politischer Kritik. Die oberösterreichischen Grünen monieren, dass für ein „reines Investorenprojekt“ Steuergeld fließe. Das Land fördert den Bau mit 2 Millionen Euro. Laut einer Presseaussendung der Grünen zeigt ein Grundbuchauszug, dass die als „Appartements mit touristischer Nutzung“ beworbenen Einheiten einzeln an private, finanzkräftige Investoren verkauft worden seien, vermarktet als „attraktive Kapitalanlage mit höherer Rendite als bei klassischen Anlegerwohnungen“. Dass für ein derartiges Modell öffentliche Mittel eingesetzt werden, sorgt in der Partei für Widerspruch.
Fröhlich weist diese Darstellung zurück. Es gebe 26 Miteigentümer, also Investoren, die Geld in die Hand genommen hätten, jedoch keinerlei Nutzungsrechte besäßen, betont er. Die Landesförderung beziehe sich auf den Bau und sei vertraglich bis 2033 an die Eigentümergesellschaft gebunden, die selbst nie in Konkurs gegangen sei. Für Miteigentümer Huemer ist entscheidend, dass mit der FMTG nun ein erfahrener Betreiber mit „touristischer Vision“ an Bord sei, der das Projekt langfristig führen solle. FMTG-Chef Otmar Michaeler wiederum sieht in Hinterstoder eine Destination für anspruchsvolle Reisende, die „Raum, Stille, Natur und gleichzeitig kompromisslose Qualität und Professionalität“ suchen – ob das Luxusmodell samt Investorenstruktur und öffentlicher Förderung in der Region und politisch auf Dauer akzeptiert wird, dürfte sich mit der Wiedereröffnung zeigen.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.