Uhren zurück am 25. Oktober 2026: Regeln, Folgen und Streit um den Wechsel zur Winterzeit

08.10.2026


Am Wochenende vom 24. auf den 25. Oktober 2026 stellt Europa turnusgemäß die Uhren auf Winterzeit um – in diesem Jahr so früh wie nur möglich. Nach den geltenden EU‑Regeln erfolgt der Wechsel stets am letzten Sonntag im Oktober. 2026 fällt dieser auf den 25. Oktober und damit auf das frühestmögliche Datum, das der Kalender zulässt. In Frankreich werden in der Nacht von Samstag auf Sonntag um 3.00 Uhr die Uhren auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Die Folge: Der Tag dauert offiziell 25 Stunden, und viele Menschen verbuchen eine zusätzliche Stunde Schlaf.

In Spanien greift derselbe Mechanismus, mit regionalen Unterschieden bei der Uhrzeit. Auf der Halbinsel, auf den Balearen sowie in Ceuta und Melilla springen die Zeiger in der Nacht um 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurück. Wer zu diesem Zeitpunkt wach ist, erlebt die gleiche Stunde zweimal. Auf den Kanarischen Inseln verschiebt sich der Moment des Wechsels wegen der unterschiedlichen Zeitzone um eine Stunde nach vorn: Dort wird um 2.00 Uhr auf 1.00 Uhr zurückgestellt. Das Ziel ist in allen Regionen gleich – die geltenden EU‑Vorgaben zur saisonalen Zeitumstellung werden harmonisiert umgesetzt.

Der Wechsel auf die Winterzeit bringt veränderte Lichtverhältnisse mit sich. Morgens wird es nach der Umstellung früher hell, dafür setzt die Dämmerung nach der Uhr früher ein. In Spanien wie in Frankreich läuft das Winterhalbjahr regulär bis zum nächsten Wechsel auf Sommerzeit im März 2027. Die Grundidee hinter der seit den 1970er‑Jahren etablierten Praxis: Tageslicht besser mit typischen Aktivitätszeiten zu synchronisieren und so Energie einzusparen. Dass die Umstellung jeweils in der Nacht erfolgt, soll Störungen im Alltagsablauf begrenzen – von Pendelwegen bis hin zu logistischen Abläufen.

Gleichzeitig bleibt das System umstritten. In Frankreich wird zunehmend hinterfragt, ob die Zeitumstellung unter heutigen Bedingungen noch nennenswerte Energieeffekte bringt. Kritiker verweisen zudem auf mögliche gesundheitliche Belastungen, etwa Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen oder eine erhöhte Anfälligkeit für Herz‑Kreislauf‑Probleme, besonders bei Kindern und älteren Menschen mit empfindlicherem Biorhythmus. In Spanien wiederum sorgt die rechtliche Konstruktion dafür, dass auch 2026 nicht die letzte Umstellung sein wird: Nationale Vorschriften setzen die EU‑Regeln auf unbestimmte Zeit um, und jüngst veröffentlichte europäische Kalender bestätigen die Fortführung des Systems über das Jahr 2026 hinaus.

EEII AG meldet Verlust von 547’568 Franken im Zuge der Jubin-Frères-Transaktion

08.10.2026


Die an der Schweizer Börse SIX kotierte EEII AG hat für das erste Halbjahr 2026 einen Verlust von 547’568 Franken ausgewiesen. Bereits im zweiten Halbjahr 2025 hatte die Gesellschaft einen Fehlbetrag von 332’306 Franken verbucht. Der Nettoinventarwert (NAV) der EEII-Aktien lag per 30. Juni 2026 bei minus 0.76 Franken je Titel, was einer Verschlechterung um 0.29 Franken pro Aktie seit Jahresbeginn entspricht.

Im Mittelpunkt des Berichtszeitraums standen die Vorbereitungen für eine Reverse-Takeover-Transaktion mit der Jubin Frères SA. EEII hat nach eigenen Angaben die reglementarische Genehmigung der Schweizer Börse erhalten, um eine Kapitalerhöhung durchzuführen und das Unternehmen Jubin Frères zu integrieren. Damit schafft die Gesellschaft die formalen Voraussetzungen, ihren Status als Börsenmantel in eine operative Struktur zu überführen.

Operativ verfügt EEII derzeit über keine aktive Investition. Dennoch fielen für den Erhalt der Struktur als kotierte Gesellschaft im ersten Halbjahr 2026 Kosten von rund 128’479 Franken an. Hinzu kamen Aufwendungen von 419’089 Franken für die Erstellung des Prospekts und dessen Einreichung bei der SIX. Zusammengenommen summierten sich die gesamten Betriebsaufwendungen auf 547’568 Franken und entsprechen damit vollständig dem ausgewiesenen Verlust.

Der Halbjahresbericht 2026 ist über die Website des Unternehmens abrufbar. EEII ist an der SIX kotiert (Bloomberg: EEII SW Equity). Das Unternehmen betont, dass die veröffentlichten Informationen ausschliesslich zu Informationszwecken dienen und weder ein Angebot noch eine Aufforderung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der EEII AG darstellen.