Verfassungsbeschwerden gegen Kabel-TV-Reform: Millionen Mietverhältnisse indirekt betroffen

11.06.2026


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit der seit zwei Jahren geltenden Neuordnung bei Fernsehverträgen in Mietshäusern. Im Zentrum steht das sogenannte Nebenkostenprivileg, das im Zuge der Reform des Telekommunikationsgesetzes zum Dezember 2021 abgeschafft wurde. Parallel dazu erhielten Vermieter das Recht, ihre Sammelverträge mit Kabel- und TV-Anbietern fristlos zu kündigen – eine Möglichkeit, von der nach Angaben aus dem Verfahren in der Praxis in großem Umfang Gebrauch gemacht wurde. Drei Telekommunikationsunternehmen haben gegen diese gesetzliche Neuregelung Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Vor der Reform konnten Vermieter die Kosten für einen gemeinschaftlich organisierten Fernsehanschluss über die Betriebskosten auf alle Mieter umlegen – unabhängig davon, ob diese den Anschluss tatsächlich nutzen wollten. Millionen Mieter waren so in bestehenden Kabel- oder TV-Verträgen gebunden, ohne eine einfache Ausstiegsmöglichkeit zu haben. Wer auf lineares Fernsehen verzichten und stattdessen etwa Streamingdienste oder Internet-TV-Angebote wie Magenta TV nutzen wollte, musste die Gebühren für den klassischen Anschluss dennoch weiter mittragen. Typischerweise fielen dafür grob sechs bis zehn Euro im Monat an.

Von der alten Regelung profitierten vor allem Kabelnetz- und TV-Anbieter wie Vodafone und Tele Columbus, die über Sammelverträge mit Vermietern eine breite, relativ stabile Kundenbasis hatten. Auch Anbieter von Satellitenfernsehen waren rechtlich begünstigt, spielten bei diesen Sammelverträgen jedoch nur eine Nebenrolle. Wettbewerber aus dem Streaming- und Internet-TV-Bereich sowie Verbraucherschützer kritisierten das Modell seit Langem: Die Pflichtzahlung über die Nebenkosten habe den Wettbewerb verzerrt und Mieter an Produkte gebunden, die sie nicht zwingend wollten.

Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und der Einführung eines Sonderkündigungsrechts für Vermieter veränderte sich die Marktstruktur für klassische Kabel- und TV-Anschlüsse deutlich. Die drei klagenden Telekommunikationsunternehmen sehen sich durch den abrupten Wegfall zahlreicher Sammelverträge benachteiligt und wollen in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung überprüfen lassen. Das Gericht muss nun abwägen, wie weit der Gesetzgeber bei Eingriffen in bestehende Vertragsbeziehungen gehen darf – und in welchem Umfang der Schutz von Verbrauchern und Wettbewerb gegenüber den Interessen der etablierten TV-Anbieter überwiegen kann.

AmiGo-Projekt: Autonome Postautos sollen ab 2027 fahrerlos fahren

15.06.2026


Postauto treibt den Einsatz autonomer Fahrzeuge in der Ostschweiz voran und bereitet nach eigenen Angaben Europas grösstes Robo-Taxi-Netz vor. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat dem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung erteilt, damit die speziell ausgerüsteten E-Autos im St. Galler Rheintal sowie in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden automatisch verkehren dürfen. Seit dem 1. Juni sind die Fahrzeuge in einem rund 80 Quadratkilometer grossen Gebiet unterwegs – vorerst noch zu Testzwecken und mit Sicherheitsfahrerinnen und -fahrern an Bord.

Herzstück des Projekts ist die Flotte von bis zu 25 sogenannten "AmiGo"-Fahrzeugen, die im Endausbau mit Automatisierungsgrad Level 4 fahren sollen. Postauto kooperiert dafür mit Apollo Go, der Robotaxi-Sparte des chinesischen Technologiekonzerns Baidu. Die Fahrzeuge werden im typischen Postauto-Gelb lackiert und elektrisch betrieben. Während der Testphase dürfen die Sicherheitsfahrer ihre Hände vom Lenkrad nehmen; sie können jedoch jederzeit eingreifen, wenn die Situation es erfordert – etwa an unübersichtlichen Verzweigungen oder bei forsch auftretendem Gegenverkehr.

Im Alltagstest auf einer festgelegten Route in Altstätten (SG) zeigt sich das System laut Projektbeteiligten bereits weitgehend stabil, auch wenn der Fahrkomfort in Kurven noch nicht an einen menschlichen Chauffeur heranreicht. Auffällig ist das sehr defensive Verhalten, etwa vor Fussgängerstreifen, wo das Fahrzeug früh abbremst, selbst wenn sich Personen noch in einiger Entfernung befinden. Gesteuert wird der Betrieb zusätzlich aus einer Leitstelle, in der Operatorinnen und Operatoren die Fahrten überwachen und bei Bedarf aus der Ferne eingreifen können.

Der reguläre Betrieb mit fahrerlosen Fahrzeugen ist ab 2027 vorgesehen. Postauto plant, dass Fahrgäste in der Region ihre autonome Fahrt dann probeweise per App buchen können. Astra-Direktor Jürg Röthlisberger sieht im automatisierten Fahren eine grosse Chance und spricht dem Projekt das Potenzial eines "Gamechangers" zu. Es ist nicht der erste Versuch mit selbstfahrenden Fahrzeugen in der Schweiz, aber nach Umfang und Einsatzgebiet der bislang weitreichendste. Die Technologie soll schrittweise verfeinert und insbesondere für ländliche Regionen erprobt werden, in denen flexible, bedarfsgesteuerte Angebote die bestehende Grunderschliessung ergänzen könnten.