Volker Türk warnt: US-Einwanderungspraxis könnte WM 2026 überschatten

12.06.2026


Wenige Stunden vor dem offiziellen Start der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 geraten die Vereinigten Staaten als Gastgeberland wegen ihrer Migrations- und Einreisepolitik unter wachsenden internationalen Druck. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, rief Washington dazu auf, die Umsetzung seiner migrationspolitischen Vorgaben „in der Tiefe“ zu überprüfen. Anlass sind eine Reihe von Zwischenfällen rund um die Anreise von Spielern und Delegationen, die die Debatte über die Vereinbarkeit der US-Praxis mit internationalen Menschenrechtsstandards neu entfacht haben.

Besonders kritisiert werden administrative Hürden und Pannen bei der Einreise, von denen laut Türk auch offizielle Delegationen betroffen waren. In diesem Zusammenhang werden unter anderem Probleme beim Zugang zu Visa und Kontrollen bei der Ankunft genannt; ein Fokus liegt auf den Schwierigkeiten, mit denen Vertreter des Iran konfrontiert gewesen sein sollen. Für den Menschenrechtschef der Vereinten Nationen steht dabei weniger die grundsätzliche Souveränität der USA in Migrationsfragen im Zentrum, als vielmehr die Art und Weise, wie diese Politik angewendet wird und welche Folgen sie für die „Menschenrechte und die menschliche Würde“ hat.

Türk appellierte in einer Pressekonferenz in Genf an die US-Regierung, gerade mit Blick auf die Weltmeisterschaft die bestehenden Verfahren zu überdenken. Die aktuell vorherrschenden Politiken müssten so angepasst werden, dass sie den Anforderungen eines globalen Sportereignisses besser gerecht werden, sagte er sinngemäß. Die Erwartung der UN-Seite: Ein Regime, das einerseits die Sicherheitsinteressen des Gastgeberlandes wahrt, andererseits aber die Bewegungsfreiheit von Spielern, Funktionären und Fans nicht unnötig einschränkt oder zu demütigenden Situationen führt.

Der Weltverband FIFA versucht derweil, Distanz zur Auseinandersetzung zu halten und verweist auf die Zuständigkeit des Gastgeberstaates. Man greife nicht in Einwanderungsverfahren oder Visa-Entscheidungen des Austragungslandes ein, betont die Organisation. Dennoch wächst die Sorge, dass ungeklärte Fragen im Grenz- und Visaregime weitere Reibungsverluste produzieren und damit den Ablauf des Turniers stören könnten. Sollten die kritisierten Punkte nicht rasch adressiert werden, drohen die organisatorischen Probleme, die Erzählung der WM schon vor dem ersten Anpfiff zu überlagern.

Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026


Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.