
Fresenius Medical Care vollzieht überraschend einen Wechsel an der Konzernspitze und verschreckt damit den Markt. Die langjährige Vorstandsvorsitzende Helen Giza wird das Dialyseunternehmen aus Bad Homburg mit Ablauf des 11. Oktober verlassen, wie der DAX-Konzern mitteilte. Details zu den Hintergründen nannte FMC in seinen Mitteilungen zunächst nicht. Der Aufsichtsrat bestellte einstimmig Shervin J. Korangy mit Wirkung zum 12. Oktober zum neuen Vorstandsvorsitzenden. Korangy legte im Zuge der Ernennung sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats nieder.
Giza stand knapp vier Jahre an der Spitze von Fresenius Medical Care, zuvor war sie drei Jahre Finanzvorständin des Unternehmens. In internen Kreisen wurde zuletzt offenbar Zweifel an ihrem Kurs laut. "Keine neuen Ideen, keine Vision - immer nur der Sparzwang reicht nicht", sagte die stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende und langjährige Betriebsrätin Stefanie Balling der Nachrichtenagentur Reuters zufolge. Die Strategie sei "wirklich nicht prickelnd", begründete sie den Wechsel an der Spitze. Gizas Vertrag wäre demnach im kommenden Jahr ausgelaufen.
Mit Korangy rückt ein Kenner des Hauses nach. Der 51-jährige US-Amerikaner war bis Anfang des Jahres Vorstandschef des Augenheilkunde-Spezialisten BVI Medical und gehört seit 2023 dem Aufsichtsrat von FMC an. Balling zufolge habe er dort "immer schon die richtigen Fragen gestellt"; es habe sich abgezeichnet, dass Gizas Vertrag nicht verlängert werden sollte. Aufsichtsratschef Michael Sen, der zugleich Vorstandsvorsitzender des Großaktionärs Fresenius ist, sprach von einem Wendepunkt für FMC. Die Ziele der Transformation der vergangenen Jahre seien weitgehend erfüllt, in der nächsten Wachstumsphase solle das Unternehmen von einem anderen Führungsprofil profitieren.
An der Börse kam der abrupte Führungswechsel schlecht an. Die im Leitindex DAX notierten FMC-Papiere gaben im Tagesverlauf deutlich nach. In einer ersten Reaktion verloren die Titel zeitweise bis zu 4,5 Prozent, in der Spitze sogar mehr als acht Prozent auf 36,71 Euro. Anleger müssen sich nun auf eine neue strategische Akzentsetzung einstellen: Während Gizas Amtszeit im Zeichen der Transformation und Kostendisziplin stand, soll Korangy das Unternehmen nach dem Willen des Aufsichtsrats wieder stärker auf Wachstumskurs bringen.

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.