
Die USA und Kanada verlieren bei deutschen Auswanderern an Attraktivität, während Mexiko als Ziel zunimmt. Nach Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) zogen im Jahr 2025 knapp 8.900 Deutsche in die Vereinigten Staaten – mit Ausnahme der von Corona-Reisebeschränkungen geprägten Jahre 2020 und 2021 der niedrigste Wert der vergangenen zwei Jahrzehnte. 2005 hatten noch rund 13.600 Menschen aus Deutschland ihren Wohnsitz in die USA verlagert. Damit lagen die Fortzüge 2025 gut ein Drittel (–35 Prozent) unter dem Niveau von vor 20 Jahren.
Trotz des spürbaren Rückgangs zählen die Vereinigten Staaten weiterhin zu den beliebtesten Zielländern deutscher Auswanderer. Mehr Menschen kehrten Deutschland im vergangenen Jahr nur in Richtung Schweiz (22.700), Österreich (13.500) und Spanien (9.700) den Rücken. Insgesamt lebten 2024 nach Angaben des United States Census Bureau knapp 519.200 Deutsche in den USA. Damit bleibt das Land eines der wichtigsten Fernziele, auch wenn die Zuwanderung aus Deutschland deutlich abgeflacht ist.
Ein ähnliches Bild zeigt sich im zweiten WM-Gastgeberland Kanada. 2025 verlegten gut 1.800 Deutsche ihren Wohnsitz dorthin. Weniger waren es in den vergangenen 20 Jahren nur in den Pandemie-Jahren 2020 und 2021. Gegenüber 2005, als noch gut 3.000 Deutsche nach Kanada auswanderten, entspricht das einem Rückgang um 39 Prozent. Nach Zensusdaten von 2021 lebten rund 126.500 Deutsche in Kanada. Die Zahlen deuten darauf hin, dass der Zustrom aus Deutschland auch dort deutlich nachgelassen hat.
Kontrastiert wird der Trend durch Mexiko, den dritten Gastgeber der demnächst beginnenden Fußball-Weltmeisterschaft. Dorthin zogen 2025 rund 800 Deutsche, vor 20 Jahren waren es noch knapp 600. Das entspricht einem Anstieg um 43 Prozent. Laut mexikanischem Zensus lebten 2020 gut 7.600 Deutsche im Land. Während die Wanderungsbewegungen nach Nordamerika insgesamt abnehmen, gewinnt Mexiko damit an Bedeutung – wenn auch auf deutlich niedrigerem absoluten Niveau als die USA und Kanada. Die Weltmeisterschaft, die in den drei Ländern ausgetragen wird, rückt damit Destinationen in den Fokus, deren Anziehungskraft für deutsche Auswanderer sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten sichtbar verschoben hat.

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.