
Die Schweizer Regierung verschärft den Ton im Abstimmungskampf gegen die Volksinitiative «Keine Schweiz mit 10 Millionen!», über die am 14. Juni entschieden wird. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Vorlage zur Ablehnung und warnen vor weitreichenden Konsequenzen für Wirtschaft, Sicherheit und das Verhältnis zur Europäischen Union. Die Initiative will die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 auf 10 Millionen begrenzen und ab einem Schwellenwert von 9,5 Millionen zwingende Gegenmassnahmen auslösen.
Aus Sicht des Bundesrats könnte die Umsetzung dieses Ziels bedeuten, dass die Schweiz das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU aufkündigen müsste. Dieses gilt als zentrales Element des bilateralen Wegs. Bundesrat Beat Jans stellte in Bern klar, ein solcher Schritt würde nicht nur die Freizügigkeit selbst infrage stellen, sondern die bilateralen Abkommen insgesamt erschüttern. Gemäss mehreren Studien, auf die sich die Regierung beruft, wären für die Schweizer Volkswirtschaft Einkommensverluste in Milliardenhöhe zu erwarten, zudem sei mit einem Druck nach unten auf die Löhne zu rechnen.
Auch die Kantone und die Sozialpartner stellen sich gegen die Initiative. Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen sowie von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden warnten, dass Unternehmen, Spitäler, Alters- und Pflegeheime und andere öffentliche Institutionen deutlich schlechter Fachkräfte aus der EU und der EFTA rekrutieren könnten. Dies würde den bereits bestehenden Arbeitskräftemangel verschärfen, insbesondere in ländlichen Regionen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Zuwanderung stark von der Lage auf dem Arbeitsmarkt abhängt: In Phasen der Hochkonjunktur holen Firmen vermehrt Personal aus dem Ausland, wenn in der Schweiz zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind.
Über die wirtschaftlichen Effekte hinaus sieht die Regierung auch Risiken für die innere Sicherheit und das Asylsystem. Sollte die Schweiz im Zuge eines Konflikts um die Personenfreizügigkeit auch die Schengen- und Dublin-Abkommen verlieren, müsste sie deutlich mehr Asylgesuche eigenständig bearbeiten und könnte bestimmte Schutzsuchende nicht mehr in andere europäische Staaten überstellen. Das würde die Kosten im Asylbereich erhöhen. Zudem ginge der Zugang zu wichtigen europäischen Datenbanken für Polizei und Grenzschutz verloren, was die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus erschweren könnte. Der Bundesrat plädiert daher dafür, dem demografischen Wachstum mit gezielten politischen Massnahmen zu begegnen, statt mit einem starren Bevölkerungsdeckel das institutionelle Gefüge mit der EU und zentrale wirtschaftliche Interessen aufs Spiel zu setzen.

Die Schweizer Großbank UBS setzt bei Bayer wieder auf steigende Kurse. Analyst Matthew Weston stufte die Aktie des Agrarchemie- und Pharmakonzerns von „Neutral“ auf „Buy“ hoch und erhöhte das Kursziel von 48 auf 52 Euro. Ausgehend vom aktuellen Kurs leite sich daraus ein Aufwärtspotenzial von rund 30 Prozent ab. Trotz unverändert bestehender Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Glyphosat-Komplex hält UBS an einem Konglomeratsabschlag von 25 Prozent auf die Bewertung fest, sieht inzwischen aber ein „Übergewicht von Chancen“.
Zentrale Grundlage der Neubewertung ist der Fortschritt im US-Glyphosat-Rechtsstreit. Bayer habe eine vorläufige Genehmigung für einen Vergleich erhalten, heißt es in der Studie. Eine endgültige Einigung könnte aus Sicht Westons wesentliche Rechtsrisiken aus dem Weg räumen und den langjährigen Konflikt um den Unkrautvernichter beilegen. Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte Opt-out-Frist, innerhalb derer Kläger die Teilnahme an dem Vergleich ablehnen können. Diese Frist endet am 4. Juni und liegt damit nach der für den 27. April angesetzten mündlichen Verhandlung vor dem Obersten US-Gericht, aber voraussichtlich noch vor einer Entscheidung des Supreme Court, die für Ende Juni erwartet wird.
UBS verweist darauf, dass die auf 90 Tage angesetzte Opt-out-Periode kürzer ausfällt als ursprünglich angenommen. Das könnte nach Einschätzung des Analysten die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich ein Großteil der Klägerseite für den Vergleich entscheidet. Eine Bestätigung des Pakets würde aus Sicht der Bank den Bewertungsabschlag verringern helfen, der die Aktie seit Jahren belastet. Die jüngste Kursschwäche wertet Weston vor diesem Hintergrund als Einstiegsgelegenheit.
Abseits des Rechtsstreits attestiert UBS dem operativen Geschäft von Bayer eine robuste Verfassung. Im Pharmasegment übertreffen die Wachstumstreiber Nubeqa und Kerendia laut der Analyse weiterhin die Erwartungen des Marktes. Hinzu kommt eine Pipeline mit neuen Produkten wie dem Gerinnungshemmer Asundexian und dem Menopause-Medikament Lynkuet, die vor der Markteinführung stehen und mittelfristig relevante Wachstumsbeiträge liefern könnten. In der Agrarsparte rechnet Weston zwar damit, dass 2026 ein Übergangsjahr wird, bleibt aber zuversichtlich, dass innovative Produkteinführungen das Wachstum stützen und Spielraum für Margenverbesserungen eröffnen.