Wirtschaftsgebiet Wil West: St. Gallen verkauft Land an Thurgau

10.03.2026


Das Stimmvolk des Kantons St. Gallen hat am Sonntag den Weg für das umstrittene Wirtschaftsentwicklungsprojekt Wil West freigemacht. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 54,7 Prozent stimmte die Bevölkerung für den Verkauf des 125.000 Quadratmeter großen Grundstücks an den Kanton Thurgau. Die Stimmbeteiligung lag bei 50,1 Prozent, wie aus den offiziellen Ergebnissen hervorgeht. Damit kann das als Leuchtturmprojekt angepriesene Wirtschaftsgebiet nach einem ersten gescheiterten Anlauf 2022 nun doch realisiert werden.

Der Nettoerlös aus dem Landverkauf beläuft sich auf 10,4 Millionen Franken. Der Verkaufspreis von 20,3 Millionen Franken basiert auf zwei unabhängigen Gutachten, wovon 7,5 Millionen Franken für die Kompensation von 18 Hektaren Fruchtfolgeflächen und eine Mehrwertabgabe von 2,4 Millionen Franken abgezogen werden. Der Thurgauer Grosse Rat hatte den Kauf des Landes bereits im vergangenen Sommer bewilligt, nachdem ein Antrag der SVP, die kantonale Stimmbevölkerung über das Geschäft entscheiden zu lassen, gescheitert war.

Das Projekt Wil West sieht die Entwicklung eines nachhaltigen Wirtschaftsgebiets mit neuem Autobahnanschluss und verbesserten Bus-, Bahn- und Veloverbindungen vor. 22 Gemeinden erklärten sich bereit, für das Vorhaben auf Neueinzonungen von Bauland zu verzichten. Die Befürworter argumentieren, dass bis zu 3.000 neue Arbeitsplätze entstehen und die Region damit auf den steigenden Wettbewerb um zukunftsfähige Unternehmen reagieren könne. Gegner kritisieren hingegen den unwiederbringlichen Verlust von wertvollem Kulturland.

Der nächste Schritt ist nun die Übertragung des Bodens, für die keine weiteren politischen Entscheide mehr nötig sind. Zuerst wird ein Vorverkaufsvertrag unterschrieben, die Abtretung des Areals wird gültig, sobald das Land effektiv eingezont ist. Im Thurgau wird ein kantonaler Nutzungsplan erstellt, den St. Gallen vor dem definitiven Abschluss des Geschäfts abwartet. Thurgauer Regierungsrat Dominik Diezi (Mitte) zeigte sich erleichtert über das Abstimmungsergebnis und betonte, dass im Vergleich zum ersten Projekt die Nachhaltigkeit gestärkt und mehr für die Landwirtschaft getan worden sei.

UBS stellt sich gegen vollständige Kapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften

16.03.2026


Die Schweizer Großbank UBS steht vor einem deutlich strengeren Kapitalregime. Der Bundesrat will Mitte April eine Verschärfung der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Institute beschließen und damit die Anforderungen an die „Too-big-to-fail“-Banken erhöhen. Grundlage sind Vorschläge aus dem Vernehmlassungsverfahren, die vorsehen, dass bestimmte Bilanzposten künftig nicht mehr als hartes Eigenkapital angerechnet werden dürfen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und potenzielle Risiken besser abzufedern.

Kern der geplanten Verordnungsänderung ist, dass systemrelevante Schweizer Finanzinstitute ihre Banken-Software sowie latente Steueransprüche (Deferred Tax Assets, DTA) nicht mehr zum Eigenkapital zählen dürfen. Die revidierte Eigenmittelverordnung soll laut den vorliegenden Plänen Anfang 2027 in Kraft treten. Für UBS könnten sich daraus nach eigenen Berechnungen Milliardenbelastungen ergeben, da die Bank ihre Kapitalbasis an die neuen Vorgaben anpassen müsste.

UBS hatte sich bereits im vergangenen Herbst vehement gegen die Pläne gestellt und die Vorschläge als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Die Bank verweist darauf, dass ihre Software einen klaren wirtschaftlichen Wert darstelle. Zudem betont UBS, ein vollständiger Abzug latenter Steueransprüche vom Eigenkapital werde in keinem anderen Land angewandt und führe zu einer spürbaren Benachteiligung gegenüber der internationalen Konkurrenz. Nach Darstellung der Großbank würden sämtliche geplanten Verschärfungen ein zusätzliches Eigenkapitalerfordernis im Umfang von rund 26 Milliarden US-Dollar nach sich ziehen.

Trotz der Einwände scheint Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Bundesrat eine breite Unterstützung zu haben. Laut Medienberichten tragen neben den beiden SP-Bundesrätinnen und -Bundesräten Elisabeth Baume-Schneider und Beat Jans auch Außenminister Ignazio Cassis (FDP) sowie Mitte-Vertreter Martin Pfister den Kurs mit. Zudem könnten demnach auch die beiden SVP-Bundesräte Albert Rösti und Guy Parmelin die Verschärfungen unterstützen. Parallel zur Verordnung plant die Regierung, dem Parlament eine Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes zu unterbreiten. Zentraler Punkt dieser Vorlage ist die vollständige Kapitalunterlegung der ausländischen Tochtergesellschaften der Großbank, gegen die sich UBS ebenfalls gestellt hat. Anders als die Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat im Alleingang erlassen kann, unterliegt die Gesetzesrevision der parlamentarischen Beratung und kann im politischen Prozess noch angepasst werden.