
Der US-amerikanische Stahlkonzern Worthington Steel hat die Bedingungen für die Übernahme des deutschen Stahlhändlers Klöckner & Co angepasst. Ursprünglich hatte Worthington eine Mindestannahmeschwelle von 65 Prozent der Anteile angestrebt, doch nun wurde diese auf 57,5 Prozent gesenkt. Diese strategische Anpassung erfolgte, nachdem Worthington bereits 56,9 Prozent der Anteile erworben hatte. Die Annahmefrist für das Angebot wurde zudem bis zum 26. März verlängert, um den Aktionären mehr Zeit für ihre Entscheidung zu geben.
Klöckner & Co hat im Geschäftsjahr 2025 in einem herausfordernden Marktumfeld eine deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses erzielt. Das EBITDA vor wesentlichen Sondereffekten stieg auf 171 Millionen Euro, nach 136 Millionen Euro im Vorjahr. Der Absatz konnte leicht auf 4,53 Millionen Tonnen gesteigert werden, während der Konzernumsatz preis- und währungsbedingt auf 6,4 Milliarden Euro zurückging. Das Konzernergebnis verbesserte sich signifikant auf minus 53 Millionen Euro gegenüber minus 176 Millionen Euro im Vorjahr.
Das Übernahmeangebot von Worthington Steel sieht einen attraktiven Angebotspreis von 11,00 Euro je Aktie für alle Klöckner-Aktionäre vor. Worthington betonte, weder den Angebotspreis zu erhöhen noch weitere Änderungen am Übernahmeangebot vorzunehmen. Von den bereits gesicherten 56,9 Prozent der Stimmen stammen 41,5 Prozent von Swoctem, der Gesellschaft, über die Klöckner-Großaktionär Friedhelm Loh seine Anteile verwaltet.
Die Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit belief sich mit 110 Millionen Euro im vierten Jahr in Folge deutlich im positiven Bereich. Für das laufende Geschäftsjahr 2026 gibt Klöckner & Co einen positiven Ausblick. Der Vorstand schlägt eine Dividende von 0,20 Euro je Aktie vor, was dem Niveau des Vorjahres entspricht. Die Entwicklung der Übernahme durch Worthington Steel wird von Marktbeobachtern aufmerksam verfolgt, da sie Auswirkungen auf die Struktur des europäischen Stahlhandels haben könnte.

Die Schweiz hat Überflugrechte für mehrere US-Militärmaschinen im Zusammenhang mit den jüngsten Angriffen auf den Iran nur teilweise gewährt und dabei ihre Neutralität demonstrativ betont. Der Bundesrat lehnte zwei Gesuche für Aufklärungsflüge ab, während er einen Wartungsflug sowie zwei Transportflüge billigte. Nach Angaben der Regierung in Bern verstieß die beantragte Nutzung des Schweizer Luftraums durch US-Aufklärungsflugzeuge gegen die Vorgaben des Neutralitätsrechts, wonach militärisch relevante Flüge von Konfliktparteien über das Territorium eines neutralen Staates untersagt sind.
Hintergrund sind seit Ende Februar zunehmende Spannungen im Nahen Osten, seit die USA und Israel den Iran ins Visier genommen haben. Seither gehen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vermehrt Anfragen für Überflüge von US-Staats- und Militärmaschinen ein. Die Behörde prüft diese in Abstimmung mit dem Aussendepartement, dem Verteidigungsministerium sowie dem Wirtschaftsdepartement auf Basis der luftrechtlichen Souveränitätsregeln. In politisch heiklen Fällen entscheidet der Bundesrat selbst. Humanitäre und medizinische Flüge, etwa zur Evakuierung von Verwundeten, sowie klar konfliktunabhängige Missionen bleiben nach Regierungsangaben grundsätzlich zulässig.
Das BAZL bestätigte, dass zwei US-Gesuche seit Beginn der jüngsten Eskalation aus verfahrenstechnischen Gründen nicht bewilligt wurden, weil die notwendigen Abklärungen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Parallel dazu befasst sich die Landesregierung mit der Frage, ob die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA, Israel und dem Iran neutralitätsrechtlich bereits als Krieg einzustufen sind. Dafür müssten bewaffnete Konflikte zwischen Staaten eine bestimmte Dauer und Intensität erreichen, wie der Bundesrat gegenüber dem Parlament ausführte. Eine abschließende Einordnung liegt noch nicht vor.
Eine solche Einstufung hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik. Würde der Konflikt offiziell als Krieg gewertet, müsste die Schweiz als neutrales Land militärische Überflüge kriegführender Staaten grundsätzlich untersagen und Rüstungsexporte in die betroffenen Länder stoppen. Außenminister Ignazio Cassis betonte vor Medienvertretern die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» des Landes, die konsequent angewandt werde. Der Bundesrat werde sich in den kommenden Tagen erneut mit der Frage der Rüstungsexporte befassen, während Anträge für militärische Überflüge weiterhin Einzelfallprüfungen unterzogen werden.